Gemein­same Verantwortung

Private Abwasserleitungen bei Sanierung berücksichtigen

Abwasser­leitun­gen auf pri­vat­en Grund­stück­en sind etwa 2 bis 3 mal so lang wie das öffentliche Kanal­netz und in der Regel in einem deut­lich schlechteren Zustand.

Ein schlechter Zus­tand der pri­vat­en Abwasser­leitun­gen kann sich neg­a­tiv auf das gesamte Sys­tem auswirken (z.B. durch Fremd­wassere­in­tritte). Meist wis­sen Grund­stücks­be­sitzer aber gar nicht über ihre Eigen­ver­ant­wor­tung bei der Inspek­tion und Instand­hal­tung ihrer Grund­stück­sen­twässerungsan­la­gen (GEA) Bescheid.

Den Bürgern ein Angebot machen

Ein Erfol­gsrezept“, um Anlieger und pri­vate Grund­stücks­be­sitzer zur ord­nungs­gemäßen Inspek­tion und Sanierung ihrer Grund­stück­sen­twässerungsan­la­gen zu bewe­gen, beste­ht meist darin, die Bürg­er proak­tiv über Ver­ant­wortlichkeit­en und Optio­nen zu informieren UND sie mit ver­schiede­nen Ange­boten bei der Umset­zung zu unter­stützen. Dies kann in Form von Beratung und Ver­mit­tlung von Dien­stleis­tern geschehen, durch die Organ­i­sa­tion von Sam­me­laufträ­gen, die Über­nahme gewiss­er Ver­ant­wortlichkeit­en durch den Betreiber selb­st, die Abrech­nung von GEA-Inspek­tio­nen über die all­ge­meinen Abwasserge­bühren etc.

Unterstützung bei Inspektion mittels Sammelauftrag

Die Ver­ant­wor­tung für die Inspek­tion und Sanierung der GEA liegt bei den Grund­stück­seigen­tümern. Eine Möglichkeit, wie die Gemeinde die Bürg­er den­noch unter­stützen kann, ist die Organ­i­sa­tion von Sam­me­laufträ­gen für Inspek­tion (und Sanierung): Der Betreiber des öffentlichen Kanal­net­zes holt beispiel­sweise Ange­bote von qual­i­ta­tiv geprüften Inspek­tions­fir­men für einen ganzen Straßen­zug ein und organ­isiert die Befahrung der pri­vat­en GEA gemein­sam mit der Inspek­tion der öffentlichen Leitun­gen. Der Bürg­er selb­st hat keinen organ­isatorischen Aufwand, trägt aber die Kosten für seinen Anteil des Kanals, die jedoch bei ein­er Sam­mel­beauf­tra­gung meist eben­falls gün­stiger aus­fall­en. Dem Bürg­er ist es in der Regel freigestellt, ob er bei dieser Sam­mel­beauf­tra­gung mit­machen möchte. Entschei­det er sich dage­gen, wird ein Zeitrah­men vorgegeben, in dem Inspek­tion und Dichtheit­sprü­fung selb­st organ­isiert und nachgewiesen wer­den müssen. Erfahrun­gen zeigen aber, dass die Teil­nah­me­quote bei vom öffentlichen Betreiber organ­isierten Aktio­nen sehr hoch ist.

Turnusmäßige GEA-Inspektion über Gebühren finanziert

Manche Gemein­den haben in ihrer Entwässerungssatzung geregelt, dass das Befahren der pri­vat­en Anschlus­sleitun­gen mit­tels Kanalka­m­era während tur­nus­mäßiger Inspek­tio­nen eben­falls vom öffentlichen Betreiber gemacht wird und dies aus den all­ge­meinen Abwasserge­bühren finanziert wird. Die Inspek­tion der pri­vat­en Anschlüsse durch den öffentlichen Betreiber bedeutet aber auch einen erhe­blichen Aufwand: Zum einen müssen die Ergeb­nisse der Kam­er­abefahrung doku­men­tiert und aus­gew­ertet wer­den. Zum anderen müssen alle betrof­fe­nen Haus­be­sitzer über die Ergeb­nisse informiert und sodann berat­en wer­den, wie etwaige Schä­den möglichst effek­tiv behoben wer­den kön­nen. Die Kosten für erforder­liche Sanierungsar­beit­en im pri­vat­en Bere­ich müssen die Eigen­tümer let­ztlich selb­st tragen.

Informationsmaterialien zur Bürgerinformation

Die Kam­pagne Schau auf die Rohre“ bietet zahlre­iche Hil­f­s­mit­tel, um zum The­ma Grund­stück­sen­twässerungsan­la­gen zu informieren und Bürg­er zu sen­si­bil­isieren. Nutzen Sie unser kosten­los­es Erk­lär-Video, nutzen Sie die Leih-Ausstel­lung für eine Ver­anstal­tun­gen oder leg­en Sie der näch­sten Gebühren-Abrech­nung ein Infor­ma­tion­ss­chreiben bei.