Fall­beispiel / Ober­franken / Lkr. Hof

Zusammenschluss der Gemeindenetze im Selbitztal: auch eine Umsatzsteuerfrage

Der Abwasserver­band Sel­b­itz­tal entsorgt über einen Haupt­sam­melka­nal das Abwass­er von 7 Gemein­den mit 27.000 Ein­wohn­ern. Zusät­zlich betreibt jede Gemeinde ihr eigenes Entsorgungsnetz. Aus wirtschaftlichen wie tech­nis­chen Über­legun­gen wird nun ein Zusam­men­schluss geprüft. Doch wenn der Ver­band den Unter­halt der Gemein­denet­ze übernehmen soll, dann muss man rechtlich sorgsam vorge­hen, son­st kön­nte sich Umsatzs­teuerpflicht – mit beträchtlichen Mehrkosten – ergeben.

Der Abwasserver­band Sel­b­itz­tal entsorgt über einen 21 Kilo­me­ter lan­gen Haupt­sam­melka­nal das Abwass­er von sieben Kom­munen mit ins­ge­samt 27.000 Ein­wohn­ern. Doch jede Kom­mune betreibt dazu noch das Entsorgungsnetz auf Ihrem Gebi­et. In Summe erre­icht der Kanal also eine Länge von 300 Kilo­me­ter, wobei die Zuständigkeit für Betrieb und Instand­hal­tung auf sieben Gemein­den aufgeteilt ist und der Ver­band selb­st nur einen ver­gle­ich­sweise kurzen Bere­ich ver­ant­wortet.

Aus wirtschaftlichen wie tech­nis­chen Über­legun­gen wäre es sin­nvoll, wenn nur ein Akteur für den Betrieb und Unter­halt des gesamten Net­zes ver­ant­wortlich wäre. Der Ver­band ist dazu auch bere­it und die Kom­munen grund­sät­zlich inter­essiert, weil ein solch­er Schritt die bre­ite kom­mu­nale Auf­gabena­gen­da ent­las­ten würde. Natür­lich bedarf es bei solchen Über­legun­gen ein­er sorgsamen Pla­nung und ein­er guten Kom­mu­nika­tion speziell mit den heute zuständi­gen Mitar­beit­ern in den Kom­munen.

Eine spezielle Her­aus­forderung für den Zusam­men­schluss liegt aber in den rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen vor: Der Ver­band kön­nte näm­lich durch den neuen § 2b UStG, der ab 1.1.2021 in ganz Deutsch­land gilt, für seine dann erbracht­en Leis­tun­gen gegenüber Kom­munen und Bürg­ern unter eine Umsatzs­teuerpflicht fall­en, was zu ein­er beträchtlichen Ver­teuerung der Leis­tun­gen führen würde.

Mit Unter­stützung des Bay­erischen Gemein­de­tags arbeit­et man daher im Sel­b­itz­tal an ein­er for­mal sauberen Lösung, die diese Umsatzs­teuerpflicht auss­chließt. Das Beson­dere an diesem Fall ist, dass es sich um einen Ver­band nach WVG (Wasserver­bands­ge­setz) han­delt, das heißt an diesem Ver­band sind auch Pri­vate beteili­gen.
Glückt dieser Zusam­men­schluss in den näch­sten Jahren, so wer­den Betrieb, Prü­fung und Instand­hal­tung von 300 Kilo­me­ter Rohrleitung sodann aus ein­er Hand durch den Ver­band erfol­gen können.

Wir prüfen die Möglichkeit, dass unser Ver­band auch den Unter­halt der Gemein­denet­ze übern­immt. Dabei müssen wir auch knif­flige rechtliche Fra­gen lösen, wie die Ver­mei­dung ein­er Umsatzsteuerpflicht.” 

Barbara Denzler, AV Selbitztal