Fall­beispiel / Schwaben / Lkr. Unterallgäu

Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel: Gemeinsame Inspektion des öffentlichen Kanals und der privaten Grundstücksanschlüsse

Im Rah­men der Eigenüberwachungsverord­nung (EÜV) unter­suchte die Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft Iller­winkel (VG Iller­winkel) nicht nur die öffentlichen Kanäle, son­dern über­prüfte auch den Zus­tand der öffentlichen Grund­stück­san­schlüsse. Durch das Engage­ment des Betreibers schlossen sich 90 Prozent der Hau­seigen­tümer der Kanal­be­fahrung an.

Im regelmäßi­gen Abstand von zehn Jahren wird das gesamte Leitungsnetz ein­er Kam­er­abefahrung unter­zo­gen. Diese regelmäßige Kon­trolle wird auch von der VG Iller­winkel vorgenom­men. Die Satzun­gen der Gemein­den der VG Iller­winkel leg­en fest, dass Über­prü­fun­gen bis zur Grund­stücks­gren­ze von den Gemein­den der Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft getra­gen wer­den. Ab der Grund­stücks­gren­ze geht die Ver­ant­wortlichkeit an den Grund­stück­seigen­tümer über. Das heißt, dass auch die Kosten für die Kam­er­abefahrung und etwaige Sanierung der Entwässerungsan­la­gen auf dem Grund­stück vom Eigen­tümer bezahlt wer­den müssen. 

Doch die VG Iller­winkel ver­suchte die Hau­seigen­tümer bei ihrer Ver­ant­wortlichkeit so gut es geht zu unter­stützen. Im Rah­men der regelmäßi­gen Kam­er­abefahrung nach der EÜV, wurde den jew­eils betrof­fe­nen Grund­stück­seigen­tümern ange­boten, die pri­vat­en Grund­stück­san­schlüsse bis zum Kon­trollschacht zu befahren. Die Infor­ma­tion über dieses Ange­bot erfol­gte über die Gemein­dezeitun­gen. Die jew­eili­gen Grund­stück­seigen­tümer wur­den zusät­zlich mit­tels eines per­sön­lichen Gespräch­es benachrichtigt. Den Eigen­tümern wurde außer­dem deut­lich ver­mit­telt, dass sie verpflichtet“ sind, ihre Anla­gen regelmäßig zu prüfen. Anhand der klaren Argu­mente, die für eine von der Gemeinde organ­isierte Befahrung sprechen, kon­nte eine hohe Erfol­gsquote erzielt wer­den: 90 Prozent der Bürg­er ließen ihre Kanäle über­prüfen.

Nach dieser Kon­trolle wur­den auch die Ergeb­nisse der Bew­er­tung und etwaige nötige Sanierun­gen per­sön­lich besprochen. Ein intak­tes Leitungsnetz ist auch den Bürg­er­meis­tern ein Anliegen, daher waren auch sie bei diesen per­sön­lichen Gesprächen oft anwe­send.

Durch das Engage­ment und die klare Kom­mu­nika­tion der VG Iller­winkel kann ein funk­tion­ieren­des Leitungsnetz, öffentlich wie pri­vat, auch in Zukun­ft erhal­ten werden.

VG Iller­winkel
System
Abwasser
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Länge des öffentlichen Abwasserkanals
49 km
Anzahl der angeschlossenen Einwohner
5.150

Mehr Infor­ma­tio­nen zum The­ma Grund­stück­sen­twässerungsan­la­gen.