Fall­beispiel / Ober­bay­ern / Lkr. Erding

AZV Erdinger Moos: Dem Bürger entgegenkommen

Als Grund­stück­seigen­tümer hat man auf vieles zu acht­en. Neben den offen­sichtlichen Pflicht­en auf dem Grund­stück, hat man auch Pflicht­en unter dem Grund­stück“ nachzugehen.

Zum Kanal­netz gehören nicht nur die öffentlichen Kanäle, son­dern auch die Abwasser­leitun­gen auf Pri­vat­grund­stück­en. Über den Zus­tand dieser Anla­gen – die etwa zwei bis drei Mal so lang sind wie das öffentliche Leitungsnetz – ist meist wenig bekan­nt. Ein schad­hafter Kanal bleibt oft lange unbe­merkt, denn im Gegen­satz zu einem Wasser­rohrbruch sind die Fol­gen nicht gle­ich sicht­bar. Für den Grund­stücks­be­sitzer kann es trotz­dem unan­genehm wer­den und ein schad­hafter Kanal kann den Wert des Grund­stücks erhe­blich min­dern. Durch undichte Stellen gelan­gen Schad­stoffe in den Boden und ins Grund­wass­er. Umgekehrt dringt durch Undichtheit­en Grund­wass­er von außen ins Kanal­netz und belastet dieses unnötig.

Die Entwässerungssatzung regelt die Zuständigkeit

Im Ver­bands­ge­bi­et des Abwasserzweck­ver­bands (AZV) Erdinger Moos entsch­ied man sich 2007 dafür, den Bürg­erin­nen und Bürg­ern ent­ge­gen­zukom­men. Und das im wahrsten Sinne des Wortes: Die Entwässerungssatzung wurde so geän­dert, dass der Betreiber bei allen Neuer­schließun­gen die Ver­ant­wor­tung für die Errich­tung, Inspek­tion und Instand­hal­tung des Kanal­net­zes bis zum ersten Schacht auf dem Grund­stück übernimmt.

Bei neu anzuschließen­den Grund­stück­en übernehmen wir die Errich­tung des Grund­stück­san­schlusses inklu­sive des Kon­trollschacht­es auf dem Privatgrundstück.” 

Josef Schmittner, Geschäftsleiter, AZV Erdinger Moos

Bei bere­its beste­hen­den Anla­gen geht dieser Teil des Entwässerungssys­tems eben­falls in den Ver­ant­wor­tungs­bere­ich des AZV über, wenn der Kon­trollschacht bes­timmte, in der Satzung fest­gelegte Min­destanforderun­gen erfüllt.

Auch für baufäl­lige oder schlecht aus­ge­führte Schächte, die nicht über­nom­men wer­den kön­nen, bietet der AZV den Eigen­tümern eine Lösung: Für eine gün­stige Pauschale kann ein satzungskon­former Grund­stück­san­schluss ein­schließlich Kon­trollschacht durch den AZV neu errichtet wer­den. In diesem Fall übern­immt der AZV dann auch für diese Anla­gen die Zuständigkeit.

Abwasserzweck­ver­band Erdinger Moos
System
Abwasser
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Erding/Ebersberg
Länge des öffentlichen Abwassernetzes
400 km
Anzahl der angeschlossenen Einwohner
90.000