Fall­beispiel / Ober­bay­ern / Lkr. Lands­berg am Lech

Ammerseewerke: Die Bürger ins Boot holen

Der Kanal ist für viele Bürg­er eine Selb­stver­ständlichkeit. Für seine ord­nungs­gemäße Funk­tion sind die Gemeinde oder die Stadt zuständig. Diese Annahme stimmt nur bis zu einem gewis­sen Punkt. Der Ver­ant­wor­tungs­bere­ich für die Kanäle wech­selt am eige­nen Grund­stück. Wo genau, regelt die örtliche Entwässerungssatzung.

Ab der Grund­stücks­gren­ze war im Ver­bands­ge­bi­et der Ammerseew­erke lange Zeit nicht der Betreiber für den Erhalt der Kanal­rohre zuständig, son­dern der Grund­stück­seigen­tümer. Und auch bei Rohren auf pri­vat­en Grund­stück­en gilt, dass diese regelmäßig geprüft und bei Bedarf – vom Grund­stück­seigen­tümer – saniert wer­den müssen. 

Viele Grund­stück­seigen­tümer waren sich dieser Ver­ant­wor­tung nicht bewusst und über den Zus­tand der pri­vat­en Kanalan­la­gen war wenig bekan­nt. Aber ist die Entwässerungsan­lage auf dem Grund­stück beschädigt, kann das auch neg­a­tive Fol­gen für das gesamte Kanal­netz haben. 

Um die Bürg­er am Ammersee bei der Prü­fung und gegebe­nen­falls bei der Sanierung der eige­nen Kanäle zu unter­stützten, wurde 2001 die Entwässerungssatzung der Ammerseek­were geän­dert: Der Betreiber des öffentlichen Kanal­net­zes erweit­erte seinen Ver­ant­wor­tungs­bere­ich und ist seit­dem auch für die Instand­hal­tung und Wartung bis zum ersten Schacht auf dem Grund­stück zuständig.

Informationsoffensive

Nach­dem die Ammerseew­erke für das öffentliche Kanal­netz einen groß angelegten Sanierungs­plan umset­zten, galt ab 2015 auch das Mot­to Bürg­er offen­siv informieren“. Denn um die Dichtheit des Kanal­net­zes in einem sen­si­blen Bere­ich wie dem Ammerseege­bi­et sicherzustellen, reicht es nicht aus, nur die öffentlichen Anla­gen zu sanieren. Auch die Grund­stück­sen­twässerungsan­la­gen auf den Pri­vat­grund­stück­en müssen saniert werden. 

Um die Grund­stücks­be­sitzer ins Boot zu holen, haben die Ammerseew­erke 2015 eine Infor­ma­tion­sof­fen­sive ges­tartet. Bei zahlre­ichen Infor­ma­tionsver­anstal­tun­gen wurde über die Notwendigkeit zur Prü­fung und Sanierung der Leitun­gen am eige­nen Grund­stück informiert. Eine Infor­ma­tions-Broschüre beant­wortet die wichtig­sten Fra­gen über mögliche Sanierungsmaßnahmen.

Die Prü­fung und Sanierung ihrer Grund­stück­sen­twässerungsan­la­gen vom Gebäude bis zum Schacht müssen die Grund­stück­seigen­tümer dann selb­st vornehmen. Allerd­ings wer­den sie auch dabei von den Ammerseew­erken mit Know-How unterstützt. 

Nur wenn pri­vate sowie öffentliche Leitun­gen regelmäßig kon­trol­liert und bei Bedarf saniert wer­den, kann das Kanal­netz prob­lem­los funk­tion­ieren. Auch Grund­stück­seigen­tümer müssen ihre Ver­ant­wor­tung ernst nehmen. Betreiber des öffentlichen Leitungsnet­zes, wie die Ammerseew­erke, ste­hen den Bürg­erin­nen und Bürg­ern mit Rat und Tat zur Seite.

Mehr zum The­ma Unsere Rohre — unsere Ver­ant­wor­tung”.

Ammerseew­erke
System
Abwasser
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Landsberg am Lech
Länge des öffentl. Abwassernetzes
ca. 400 km
Anzahl der angeschlossenen Einwohner
28.400