Fall­beispiel / Mit­tel­franken / Lkr. Nürn­berg­er Land

Neunkirchen am Sand: Den öffentlichen Kanal gemeinsam mit den privaten Grundstückskanälen prüfen

Regelmäßige Wartung der Leitungsnet­ze sind für die Funk­tion von Abwasserkanälen uner­lässlich. Die Gemeinde Neunkirchen am Sand führt daher neben ein­er jährlichen Sichtkon­trolle regelmäßig einge­hende Prü­fun­gen per Kanal­be­fahrung mit der Robot­erkam­era durch. Dabei wer­den nicht nur die öffentlichen, son­dern auch die pri­vat­en Kanäle kontrolliert.

Um die Funk­tion eines Leitungsnet­zes so lange wie möglich zu erhal­ten, sind regelmäßige Inspek­tion und Wartung uner­lässlich. Die Gemeinde Neunkirchen am Sand über­prüft daher ein­mal pro Jahr sämtliche Schächte des Abwasser­net­zes per Sichtkon­trolle. Die Satzung für die öffentliche Entwässerung­sein­rich­tung der Gemeinde sieht alle 20 Jahre eine einge­hende Sicht­prü­fung der Grund­stück­sen­twässerungsan­la­gen (GEA) durch eine Kam­er­abefahrung vor. Das heißt, dass neben den öffentlichen Abwasser­leitun­gen auch die pri­vat­en GEA ab der Grund­stücks­gren­ze geprüft wer­den müssen. Dazu wird ein soge­nan­nter Kanal­ro­bot­er, aus­ges­tat­tet mit ein­er Kam­era, in das unterirdis­che Leitungsnetz abge­seilt. Per Fern­s­teuerung kön­nen dann die Rohre auf Schä­den unter­sucht wer­den.

Die Ver­ant­wor­tung für die GEA liegt bei den Grund­stück­seigen­tümern. Bei dieser Auf­gabe ste­ht die Gemeinde jedoch unter­stützend zur Seite: Diese holt Ange­bote von Inspek­tions­fir­men ein, die den all­ge­meinen qual­i­ta­tiv­en Stan­dards entsprechen und organ­isiert so die Befahrung der pri­vat­en GEAs mit den öffentlichen Leitun­gen mit. Der Bürg­er selb­st hat keinen organ­isatorischen Aufwand, son­dern trägt allein die Kosten, die jedoch bei ein­er Sam­mel­beauf­tra­gung eben­falls gün­stiger aus­fall­en.

Natür­lich ist es jedem Bürg­er freigestellt, ob er bei dieser Sam­mel­beauf­tra­gung mit­machen möchte. Entschei­det er sich dage­gen, muss bin­nen eines hal­ben Jahres die Kam­er­abefahrung der GEA sowie eine Dichtigkeit­sprü­fung selb­st organ­siert und vorgelegt werden.

Der Großteil der Bürg­er ist sehr froh darüber, dass wir die Prü­fung der pri­vat­en Grund­stück­sen­twässerungsan­la­gen organ­isieren. Daher nehmen auch 80 bis 90 Prozent der Bürg­er das Ange­bot gerne an.” 

Hannelore Hensel, Bauamtsleiterin Neunkirchen am Sand

Die regelmäßige Prü­fung des Net­zes hat natür­lich pos­i­tive Fol­gen: Bere­its vorhan­dene leichte und mit­tlere Schä­den wur­den ent­deckt und rechtzeit­ig behoben bevor sich diese zu größeren Prob­le­men wie Ein­brüchen im Kanal auswach­sen. War die Dimen­sion des betr­e­f­fend­en Rohres geeignet, so wurde mit­tels Inlin­erver­fahren“ saniert. Dabei wird ein harzgetränk­ter Schlauch in den Kanal einge­bracht. Durch Druck und Hitze härtet dieser dann im Kanal als neues Rohr im Alten aus und ist wieder für Jahrzehnte funk­tions­fähig.

Bei ein­er zu kleinen Rohr-Dimen­sion oder größeren Schä­den wurde die Sanierung in offen­er Bauweise“ mit Auf­graben der Ober­fläche durchge­führt.

In Summe hat sich dadurch der Zus­tand des Net­zes wesentlich verbessert. In jenen Ort­steilen, in denen die Kam­er­abefahrung und Sanierung bere­its durchge­führt wurde, sind seit­dem keine weit­eren Rohrbrüche bzw. größere Fremd­wassere­in­tritte verze­ich­net worden.

Neunkirchen am Sand
System
Abwasser
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Nürnberger Land
Länge des öffentlichen Abwassernetzes
37 km
Anzahl der angeschlossenen Einwohner
4.700
Kon­takt für Rückfragen
Kontaktperson
Hannelore Hensel, Bauamtsleiterin
Telefonnummer
09123 971714
E-Mail
h.hensel@neunkirchen-am-sand.de
Website
www.neunkirchen-am-sand.de