Fall­beispiel / Oberpfalz

Kanalsanierung aus Gebühren oder Beiträgen finanzieren?

Einige Kanal­ab­schnitte in der Gemeinde Neu­sorg über­schre­it­en bere­its das Alter von 50 Jahren. Also hat man einen Sanierungs­plan für schad­hafte Abschnitte entwick­elt. Nun wird in Neu­sorg disku­tiert, wie die nöti­gen Bau­maß­nah­men am besten finanziert wer­den sollen. Denn 3,5 Mil­lio­nen Euro müssen dafür in den kom­menden Jahren investiert werden.

In der Gemeinde Neu­sorg wid­met man sich seit eini­gen Jahren ver­stärkt der Sanierung des 40 km lan­gen öffentlichen Kanal­net­zes, mit dem das Abwass­er der rund 1.800 Ein­wohn­er abgeleit­et wird. 

Die nöti­gen Sanierungs­maß­nah­men hat man in einem Investi­tion­spaket zusam­menge­fasst: Bis 2026 will man 5 km Kanal voll­ständig saniert haben und dafür ins­ge­samt 3,5 Mil­lio­nen Euro investieren. Noch in diesem Jahr sollen die ersten drei Straßen­züge fer­tiggestellt wer­den. Im Sanierungs­plan hat man die geplanten Straßen­züge auf die kom­menden Jahre aufgeteilt, wobei man sichergestellt hat, dass sich nicht in einzel­nen Ort­steilen Baustellen häufen. 

Bei der Finanzierung set­zt man auch auf eine finanzielle Unter­stützung durch die Härte­fallförderung des Freis­taats Bay­ern. Die verbleiben­den eige­nen Anteile kön­nen aus den Gebühren aller Bürg­er oder durch Beiträge aller am Kanal angeschlosse­nen Grund­stück­seigen­tümer im Satzungs­ge­bi­et Neu­sorg aufge­bracht wer­den. Schon bei der Kanalerneuerung unter der großen Innerortsstraße vor eini­gen Jahren hat man diese Finanzierung­sop­tio­nen in ein­er eige­nen Bürg­erver­samm­lung aus­führlich disku­tiert und abge­wogen:

Für eine Finanzierung über die Gebühren spricht beispielsweise:

  • Der gerin­gere Ver­wal­tungsaufwand, denn es müssen nicht geson­dert Beiträge einge­hoben werden 
  • Gebühren kön­nen sofort an Mieter weit­er ver­rech­net werden. 
  • Es kommt zu keinen hohen Einmalbelastungen. 

Für eine Finanzierung über Verbesserungs­beiträge spricht beispielsweise:

  • Auch unver­baute Grund­stücke mit Anschlüssen wer­den in die Finanzierung mit einbezogen. 
  • Das Geld fließt sofort, man braucht keine Kred­ite für eine Zwis­chen­fi­nanzierung und erspart sich fol­glich die Darlehnszinsen. 
  • Fam­i­lien mit mehreren Per­so­n­en und hohem Ver­brauch wer­den nicht über­mäßig belastet. 


Alle Argu­mente für und wider die jew­eilige Finanzierung­sop­tion hat die Gemeinde Neu­sorg in ein­er Tabelle überblicksmäßig zusam­menge­fasst. Vor eini­gen Jahren hat man sich let­ztlich für eine reine Finanzierung der Bau­maß­nahme über Beiträge entsch­ieden. Jet­zt will die Gemeinde diese Diskus­sion und Abwä­gung erneut starten, wobei auch Mis­chvari­anten für eine Finanzierung aus Gebühren und Verbesserungs­beiträ­gen ein möglich­es Ergeb­nis sein kön­nen. Aktuell liegen die Kanal­ge­bühren in Neu­sorg bei 2,79 Euro pro Kubik­me­ter zuzüglich ein­er Grundgebühr.

Da die Gemeinde Neu­sorg bere­its in der Ver­gan­gen­heit in die Kanalerneuerung investiert hat, erfüllen wir nun die Voraus­set­zun­gen für eine finanzielle Unter­stützung durch die Härte­fallförderung des Freis­taats Bayern.” 

Achim Scherm, Gemeinde Neusorg
Gemeinde Neu­sorg
System
Abwasser
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Tischenreuth
Länge des öffentlichen Abwassernetzes
40 km
Anzahl der angeschlossenen Einwohner
1.800
Kon­takt für Rückfragen
Kontaktperson
Achim Scherm
Telefonnummer
09234 9913-30
E-Mail
achim.scherm@vgem-neusorg.de