Fall­beispiel / Ober­bay­ern / Lkr. Lands­berg am Lech

Ammerseewerke: Einbindung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Sanierungskonzept

Der Kanal ist für viele Bürg­er eine Selb­stver­ständlichkeit. Für seine ord­nungs­gemäße Funk­tion sind die Gemeinde oder die Stadt zuständig. Diese Annahme stimmt nur bis zu einem gewis­sen Punkt. Der Ver­ant­wor­tungs­bere­ich für die Kanäle wech­selt am eige­nen Grund­stück. Wo genau, regelt die örtliche Entwässerungssatzung.

Nach ein­er ein­fachen Logik erfol­gte die Sanierung der öffentlichen Kanal­i­sa­tion am West­ufer des Ammersees durch die zuständi­gen Ammerseewerke:

Ort­steil für Ort­steil sanierten wir die öffentlichen Anla­gen und fol­gten dabei der Logik Ältere Anla­gen zuerst‘.” 

Manfred Schmid, Vorstand Ammerseewerke

Um die Dichtheit des Kanal­net­zes in einem sen­si­blem Bere­ich wie dem Ammerseege­bi­et sicherzustellen, reicht es allerd­ings nicht aus, nur die öffentlichen Anla­gen zu sanieren. Auch die Grund­stück­sen­twässerungsan­la­gen auf den Pri­vat­grund­stück­en müssen saniert wer­den. Um die Grund­stücks­be­sitzer ins Boot zu holen, haben die Ammerseew­erke 2015 eine Infor­ma­tion­sof­fen­sive gestartet.

Grund­lage dafür war die Änderung unser­er Satzung: Die Ammerseew­erke über­nah­men die Wartung des ersten Schachts am Grund­stück, welch­er zuvor im Ver­ant­wor­tungs­bere­ich des Grund­stück­seigen­tümers lag. Damit wurde ein Ent­ge­genkom­men signalisiert.” 

Manfred Schmid, Vorstand Ammerseewerke
GEA_Grafik_Ammerseewerke.png
Kanäle und Leitungen im Trennsystem
Bild: © Ammerseewerke

Zudem war es natür­lich wichtig, den Bürg­ern Infor­ma­tio­nen über den ord­nungs­gemäßen Betrieb ihrer Grund­stück­sen­twässerungsan­la­gen zu geben. Dafür wurde eine Infor­ma­tions-Broschüre mit den wichtig­sten Fra­gen und Antworten für die Bürg­er entwick­elt, die auch über mögliche Sanierungs­maß­nah­men aufklärte. 

Zudem fan­den nacheinan­der in den zum Ver­bands­ge­bi­et gehöri­gen Orten Anliegerbe­sprechun­gen im kleinen Rah­men statt. Dabei wurde die Notwendigkeit der Prü­fung und Sanierung erk­lärt. Bei den Gesprächen wur­den Übereinkom­men für den Umset­zungszeitraum getrof­fen, die auch die Möglichkeit­en der Grund­stücks­be­sitzer berück­sichtigten. Das gegen­seit­ige Ein­vernehmen diente auch als Argu­ment gegenüber anderen Bürg­ern. Man kon­nte sagen: Es ist so abgesprochen.“

Wider­stände bei Anliegern gab es vor allem in der ersten Bug­welle’ – also bei der ersten Welle der Besprechun­gen, bei denen noch Unver­ständ­nis und Unklarheit herrscht­en. Es hat sich dann aber schnell von Ort­steil zu Ort­steil herumge­sprochen, dass die Sanierun­gen notwendig sind und bei weit­eren Anliegerbe­sprechun­gen in anderen Ort­steilen war es dann schon wesentlich einfacher.” 

Manfred Schmid, Vorstand Ammerseewerke

Mit zusät­zlichen Infor­ma­tio­nen seit­ens des Betreibers, beispiel­sweise hin­sichtlich der möglichen Kosten, halfen die Ammerseew­erke den Grund­stück­seigen­tümerin­nen und Grund­stück­seigen­tümern, unser­iöse Ange­bote von Fir­men für die Umset­zung zu erkennen.

Mehr zum The­ma Grund­stück­sen­twässerungsan­la­gen.

Ammerseew­erke
System
Abwasser
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Landsberg am Lech
Länge des öffentlichen Abwassernetzes
ca. 400 km
Anzahl der angeschlossenen Einwohner
28.400
Kon­takt für Rückfragen
Kontaktperson
Manfred Schmid, Vorstand Ammerseewerke
Telefonnummer
08143 99258-11
E-Mail
schmid@ammerseewerke.de
Website
www.ammerseewerke.de