Pri­vat­per­so­n­en in der Pflicht

Unsere Rohre – unsere Verantwortung

Der Erhalt der Leitungsnet­ze ist eine gemein­same Ver­ant­wor­tung. Sowohl für die Net­z­be­treiber als auch für die Bürg­erin­nen und Bürg­er gilt: Schau auf die Rohre!

Was ist mein Verantwortungsbereich?

Trinkwasser

Die Hau­san­schlus­sleitun­gen der Wasserver­sorgung bis hin zum Wasserzäh­ler am Grund­stück gehören zu den Betrieb­san­la­gen des kom­mu­nalen Net­z­be­treibers. Sie wer­den daher auss­chließlich vom örtlichen Wasserver­sorgung­sun­ternehmen hergestellt, unter­hal­ten, erneuert, geän­dert oder beseit­igt. Der Anschlussnehmer muss die Voraus­set­zun­gen schaf­fen und ist dafür ver­ant­wortlich, dass der Hau­san­schluss sich­er errichtet, unter­hal­ten und ggfs. erneuert wer­den kann.

Illustration Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
Bild: Illustration J. C. Rost

Abwasser

Beim Kanal wird die pri­vate Zuständigkeit in der örtlichen Entwässerungssatzung fest­gelegt. Sie kann vom Haus

  • bis zum Schacht auf dem Grundstück 
  • bis zur Grund­stücks­gren­ze oder
  • bis zum Anschluss an den Sammelkanal 

unter­schiedlich weit gehen.

Video: Gemeinsame Verantwortung Grundstücksentwässerung

Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen sind Aufgaben der Grundstückseigentümer!

Die Abwasser­leitun­gen auf pri­vat­en Grund­stück­en sind etwa 2 bis 3 mal so lang wie das öffentliche Netz. Die bish­eri­gen Unter­suchun­gen haben gezeigt, dass die pri­vat­en Kanäle in der Regel in einem deut­lich schlechteren Zus­tand sind als das öffentliche Netz. Im Infoblatt Pri­vate Abwasser­leitun­gen prüfen und sanieren“ des Bay­erischen Lan­desamtes für Umwelt find­en Sie leicht ver­ständliche Hin­weise zur Instand­hal­tung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

Was machen die kommunalen Netzbetreiber, um mich zu unterstützen?

Der kom­mu­nale Net­z­be­treiber hat großes Inter­esse daran, dass auch das Rohr­netz auf Pri­vat­grund­stück­en ein­wand­frei funk­tion­iert, regelmäßig gewartet, inspiziert und saniert wird. Denn der Zus­tand der pri­vat­en Anla­gen bee­in­flusst auch den Gesamtzu­s­tand des öffentlichen Net­zes. Der Net­z­be­treiber ste­ht den Bürg­erin­nen und Bürg­ern daher mit Rat und Tat zur Seite.

Schwere Vergleichbarkeit der Kosten

Die Trinkwass­er- und Abwasserkosten kön­nen sich region­al stark unter­schei­den und vom bun­desweit­en Durch­schnitt abwe­ichen. Das liegt unter anderem daran, dass die Voraus­set­zun­gen für die Wassergewin­nung und Auf­bere­itung auf­grund unter­schiedlich­er Topogra­phie oder geol­o­gis­ch­er Bedin­gun­gen sehr ver­schieden sein kön­nen. Auch die Sied­lungsstruk­tur ein­er Gemeinde oder die Erneuerungsrate der Leitungsnet­ze bee­in­flusst die Kosten für das Ver­sorgungs- bzw. Entsorgung­sun­ternehmen und damit auch die Ent­gelte für den Verbraucher.

Unab­hängig von der Menge an Wass­er, die durch die Leitun­gen fließt, haben die Betreiber einen hohen Fixkos­tenan­teil für den Betrieb und die Instand­hal­tung ihrer Netze.